für Einsteiger
A N M E L D E B E D I N G U N G E N
1. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Ausübung des Karatesports eine gesunde Konstitution (insbesondere des Herz-Kreislauf-Systems) erfordert, anderenfalls mit möglicherweise schweren gesundheitlichen Konsequenzen zu rechnen ist. Ich verpflichte mich daher, binnen drei Monaten durch einen Arzt meine gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Karatesports überprüfen zu lassen und eine entsprechende Bestätigung darüber dem Vereinsobmann (oder Trainer) zu Übergeben. Sollte ich vor diesem Gesundheits-Check am Training teilnehmen, so geschieht dies in Kenntnis aller damit verbundenen Risiken sowie einzig und allein auf meine eigene Gefahr.
2. Weiters nehme ich zur Kenntnis dass es bei der Ausübung des Karatesports auch trotz Wahrung aller Sorgfalt zu Verletzungen kommen kann. Ich anerkenne dieses Risiko, das ich mit meiner Teilnahme am Training und an Wettkämpfen eingehe, sofern etwaige Verletzungen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Ich verzichte hiermit auf alle Ansprüche daraus gegen Verein, Funktionäre, Trainer und sonstige Beteiligte. Ausgenommen sind solche Ansprüche, für die dem Grunde und der Höhe nach eine Deckung durch eine Versicherung besteht.
3. Mir ist bewusst, dass die technischen Fertigkeiten und Fähigkeiten, die im Training vermittelt werden, bei echter Anwendung schwerste Verletzungen verursachen können. Ich verpflichte mich daher, diese im Training erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten nur im Rahmen der Ausführung des Karatesports und gegen andere Personen nur im Notfall, nur in Einhaltung der Gesetze und darüber hinaus mit aller gebotenen Zurückhaltung anzuwenden- Über die einschlägigen Gesetze (insbesondere die Notwehr betreffend) werde ich mich umgehend informieren.
4. Ich stimme zu, dass meine persönlichen Daten vom Verein EDV - unterstützt gespeichert und verarbeitet sowie nur für verbandsinterne Zwecke auch an den Landesfachverband und den ÖKB als österreichischem Fachverband für Karate weitergegeben werden dürfen.
V E R E I N S O R D N U N G
1. Der Verein SHOTOKAN-KARATE-KLAGENFURT betreibt die Sportdisziplin KARATE mit allen Nebendisziplinen auf den Grundlagen der Technik des japanischen SHOTOKAN - Systems.
2. Die Ausbildung umfasst: Karate-Grundtechniken, Katas und verschiedene Kampfarten (KUMITE). Der Verein ist Mitglied des ÖSTERREICHISCHEN KARATEBUNDES (ÖKB) in Wien. Die Prüfungen werden aufgrund der Prüfungsverordnung des ÖKB bewertet und graduiert. Es wird für jede bestandene Kyu- oder Danprüfung eine vom Welt Dach- Verband anerkannte ÖKB - Urkunde ausgestellt und eine Eintragung in den ÖKB - Ausweis vorgenommen.
3. Dojo-Ordnung (Turnsaalordnung): Das Betreten des Dojos durch die jeweils trainierenden sollte möglichst ca. 10 Minuten vor dem festgesetzten Trainingsbeginn erfolgen. Es ist während des Aufenthalts im Dojo Ordnung und Disziplin zu halten und den Anordnungen des Trainers strikte Folge zu leisten. Der Karate-Gi (Kampfanzug) sollte stets in einen sauberen Zustand gehalten werden. Mitglieder mit grippalem Infekt oder anderen ansteckenden Erkrankungen dürfen nicht am Training teilnehmen. Letztlich wird noch auf die Turnsaalordnung der jeweiligen Schule hingewiesen.
4. Der Vorstand des SHOTOKAN-KARATE-KLAGENFURT einschließlich Trainer und sonstige Ausbildner haften nicht für Diebstahl, Sach- oder Personenschäden.
5. Es wird darauf hingewiesen, dass jede Anwendung von KARATE bei nicht lebensbedrohlicher Notwehr als Notwehrüberschreitung geahndet werden kann.
6. Jedes aufgenommene Mitglied muss vollkommen gesund und darf nicht vorbestraft sein. Der Verein behält sich allfällige Kontrollen durch zuständige Instanzen vor.
1. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Ausübung des Karatesports eine gesunde Konstitution (insbesondere des Herz-Kreislauf-Systems) erfordert, anderenfalls mit möglicherweise schweren gesundheitlichen Konsequenzen zu rechnen ist. Ich verpflichte mich daher, binnen drei Monaten durch einen Arzt meine gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Karatesports überprüfen zu lassen und eine entsprechende Bestätigung darüber dem Vereinsobmann (oder Trainer) zu Übergeben. Sollte ich vor diesem Gesundheits-Check am Training teilnehmen, so geschieht dies in Kenntnis aller damit verbundenen Risiken sowie einzig und allein auf meine eigene Gefahr.
2. Weiters nehme ich zur Kenntnis dass es bei der Ausübung des Karatesports auch trotz Wahrung aller Sorgfalt zu Verletzungen kommen kann. Ich anerkenne dieses Risiko, das ich mit meiner Teilnahme am Training und an Wettkämpfen eingehe, sofern etwaige Verletzungen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Ich verzichte hiermit auf alle Ansprüche daraus gegen Verein, Funktionäre, Trainer und sonstige Beteiligte. Ausgenommen sind solche Ansprüche, für die dem Grunde und der Höhe nach eine Deckung durch eine Versicherung besteht.
3. Mir ist bewusst, dass die technischen Fertigkeiten und Fähigkeiten, die im Training vermittelt werden, bei echter Anwendung schwerste Verletzungen verursachen können. Ich verpflichte mich daher, diese im Training erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten nur im Rahmen der Ausführung des Karatesports und gegen andere Personen nur im Notfall, nur in Einhaltung der Gesetze und darüber hinaus mit aller gebotenen Zurückhaltung anzuwenden- Über die einschlägigen Gesetze (insbesondere die Notwehr betreffend) werde ich mich umgehend informieren.
4. Ich stimme zu, dass meine persönlichen Daten vom Verein EDV - unterstützt gespeichert und verarbeitet sowie nur für verbandsinterne Zwecke auch an den Landesfachverband und den ÖKB als österreichischem Fachverband für Karate weitergegeben werden dürfen.
V E R E I N S O R D N U N G
1. Der Verein SHOTOKAN-KARATE-KLAGENFURT betreibt die Sportdisziplin KARATE mit allen Nebendisziplinen auf den Grundlagen der Technik des japanischen SHOTOKAN - Systems.
2. Die Ausbildung umfasst: Karate-Grundtechniken, Katas und verschiedene Kampfarten (KUMITE). Der Verein ist Mitglied des ÖSTERREICHISCHEN KARATEBUNDES (ÖKB) in Wien. Die Prüfungen werden aufgrund der Prüfungsverordnung des ÖKB bewertet und graduiert. Es wird für jede bestandene Kyu- oder Danprüfung eine vom Welt Dach- Verband anerkannte ÖKB - Urkunde ausgestellt und eine Eintragung in den ÖKB - Ausweis vorgenommen.
3. Dojo-Ordnung (Turnsaalordnung): Das Betreten des Dojos durch die jeweils trainierenden sollte möglichst ca. 10 Minuten vor dem festgesetzten Trainingsbeginn erfolgen. Es ist während des Aufenthalts im Dojo Ordnung und Disziplin zu halten und den Anordnungen des Trainers strikte Folge zu leisten. Der Karate-Gi (Kampfanzug) sollte stets in einen sauberen Zustand gehalten werden. Mitglieder mit grippalem Infekt oder anderen ansteckenden Erkrankungen dürfen nicht am Training teilnehmen. Letztlich wird noch auf die Turnsaalordnung der jeweiligen Schule hingewiesen.
4. Der Vorstand des SHOTOKAN-KARATE-KLAGENFURT einschließlich Trainer und sonstige Ausbildner haften nicht für Diebstahl, Sach- oder Personenschäden.
5. Es wird darauf hingewiesen, dass jede Anwendung von KARATE bei nicht lebensbedrohlicher Notwehr als Notwehrüberschreitung geahndet werden kann.
6. Jedes aufgenommene Mitglied muss vollkommen gesund und darf nicht vorbestraft sein. Der Verein behält sich allfällige Kontrollen durch zuständige Instanzen vor.